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Im Skandal um den millionenfachen Handel mit teilweise gestohlenen Daten hat sich jetzt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu Wort gemeldet. Sie könne sich vorstellen, das Datenschutzgesetz zu ändern, sagte sie in Berlin. Damit griff sie Forderungen von Datenschutzbeauftragten und Verbraucherschützern auf.
Aus ihrer Sicht kommen vor allem drei Konsequenzen in Betracht: Eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe persönlicher Daten, eine Informationspflicht der Unternehmen bei Datenpannen und die Möglichkeit, durch Datenmissbrauch entstandenen Gewinn wieder einzuziehen. Zypries verwies darauf, dass für den Datenschutz primär das Innenministerium zuständig sei. Die von ihr genannten Punkte seien zum Teil relativ einfach gesetzlich zu verankern, sagte die SPD-Politikerin.
[Bildunterschrift: Brigitte Zypries ]
Die Regelung, dass die Datenweitergabe bisher nur durch einen ausdrücklichen Widerspruch unterbunden werden kann, müsse lediglich umgekehrt werden. Eine Informationspflicht für Unternehmen über interne Fehler beim Umgang mit Daten läge auch in deren Interesse, um das Vertrauen ihrer Kunden zu erhalten, sagte Zypries. Auch die Gewinnabschöpfung, mit der unerlaubt abgebuchtes Geld etwa von Glückspielvermittlern wieder eingezogen werden könnte, gebe es bereits bei anderen Gesetzen, wie etwa zum unlauteren Wettbewerb, im Kartellrecht oder im Strafrecht. "Darüber wird man jetzt auch beim Datenschutz nachdenken müssen", sagte Zypries.
Auch SPD-Chef Kurt Beck sprach sich dafür aus, gegebenenfalls das Strafrecht zu verschärfen, um den Missbrauch von persönlichen Daten zu verhindern. Die jüngsten Fälle von Datenmissbrauch müssten genau geprüft und Gesetze möglicherweise angepasst werden, sagte Beck dem Südwestrundfunk (SWR). "Das heißt Datenschutz intensiver machen, die Überwachung intensivieren und gegebenenfalls auch die strafrechtlichen Bedingungen deutlich verschärfen."
Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach plädierte ebenfalls dafür, dass personenbezogene Daten künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen.
Kommentar:
Ein "Krisengespräch" hält Zypries derzeit nicht für nötig. Man könne das zwar Krisengespräch nennen, "man kann sich aber auch einfach mal zusammensetzen", sagte Zypries. Ihr Parteikollege, der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy, hatte zuvor gesagt, er wolle bei einem fraktionsübergreifenden Krisentreffen Vorschläge für ein effektiveres Bundesdatenschutzgesetz erarbeiten. Unterstützung erhielt er dafür vom Vorstandsmitglied der Fraktion "Die Linke", Petra Pau. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte den Vorschlag hingegen "scheinheilig".
In den vergangenen Tagen waren immer mehr Skandale um den Missbrauch von persönlichen Daten bekannt geworden. So soll nach Informationen der Sendung "Kriminalreport" von NDR und WDR ein Unternehmen aus Bremerhaven, das Zugang zu Kundendatenbanken der Telekom hatte, offenbar Daten an Dritte weiterverkauft haben. Noch ist das genaue Ausmaß der Affäre jedoch unklar.
Der Hörfunksender NDR Info erfuhr von einem Call-Center südlich von Hamburg, das Verbraucher-Angaben von früheren Auftraggebern illegal weiter genutzt hat. Es handele sich um Adressen, persönliche Angaben und Bankverbindungen von Kunden, die sich unter anderem für die Norddeutsche Klassenlotterie angemeldet hatten. Das betroffene Unternehmen wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Hintergrund:
Die Call-Center-Branche wehrte sich gegen einen Generalverdacht. Die weit überwiegende Zahl der Center halte sich an Recht und Gesetz, erklärte das Call Center Forum Deutschland. Gesetzesverschärfungen wie etwa eine schriftliche Bestätigung von Telefonverträgen seien deshalb nicht nötig.