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Rechtsextremismus Zwickauer Zelle
NSU: Kabinett setzt Bund-Länder-Kommission ein
Kabinett beschließt Bund-Länder-Kommission

NSU-Terror beschäftigt weitere Expertenrunde

Das Bundeskabinett hat grünes Licht gegeben für eine Bund-Länder-Kommission zur Aufklärung der Neonazi-Morde. Das vierköpfige Gremium soll mit dem Untersuchungsausschuss eng kooperieren. Das Augenmerk liegt auf der Zusammenarbeit der Behörden bei den Ermittlungen zum NSU-Terror. Was aber kann das Experten-Gremium überhaupt leisten?

Von Silke Engel, RBB-Hörfunkkorrespondentin im ARD-Hauptstadtstudio

Sebastian Edathy (SPD) im Paul-Löbe-Haus in Berlin (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Sebastian Edathy leitet den Bundestags-Untersuchungsausschuss ]
Das oberste Ziel ist eigentlich allen klar: Kein parteipolitisches Hickhack soll es geben - weder im Untersuchungsausschuss, normalerweise das Kampfinstrument der Opposition, um die Regierung zu treiben, noch in der Bund-Länder-Kommission. "Ich halte das für ganz vordringlich, darauf zu achten, dass wir jetzt nicht ein Nebeneinanderher von verschieden Gremien haben, die abgeschottet ihrer Arbeit nachgehen", sagt Sebastian Edathy (SPD).

Er leitet den Ende Januar eingesetzten Untersuchungsausschuss. Edathy will einen regen Informationsaustausch, "damit sich ein Gesamtbild erschließen kann". Aber auch sein Kollege Clemens Binninger, Obmann der Unionsfraktion, sieht in der Klärung auf verschiedenen Ebenen Vorteile: "Da gibt es so viele unterschiedliche Felder, die beackert werden müssen, dass ich glaube, dass man sich gut abstimmen kann zwischen den Gremien, dass man keine Doppelarbeit macht und dass man sich auch nicht ins Gehege kommt."

Audio: Rechtsterrorismus: Bund-Länder-Kommission kommt

AudioSilke Engel (RBB), ARD Berlin 08.02.2012 10:07 | 2'30
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Trennung zwischen Kommission und Untersuchungsausschuss

Keine Verzettelung, keine Kompetenzstreitigkeiten, so hoffen die Parlamentarier, um Licht in das Dunkel der Neonazi-Mordserie zu bringen.

Während der Ausschuss im Parlament dabei nur Bundesaufgaben und -zuständigkeiten prüfen darf, soll die Bund-Länder-Kommission vor allem die Schnittstellen der Behörden zwischen den Ebenen beleuchten. Warum haben Verfassungsschützer auf Landesebene XY observiert, aber ihre Erkenntnisse dann nicht gebündelt weiter gegeben? Welche Scharniere müssten geölt werden, um solche Pannen künftig zu vermeiden? Denn gerade die Landesämter stehen in der Kritik, geschlampt zu haben.

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Akteneinsicht könnte verweigert werden

Sicherheitsbehörden haben im Vorfeld grundsätzlich ihre Unterstützung zugesagt. Generalbundesanwalt Harald Range warnt jedoch vor grenzenloser Transparenz: "Ich muss aber auf der anderen Seite um Verständnis bitten, wenn ich auch mal sage, dass einige Aktenteile - insbesondere wenn es auch um Personenbeweise geht - noch nicht herausgeben kann."

Auch Geheimdienste können Informationen verweigern mit Verweis auf laufende Verfahren. An Grenzfälle zwischen Geheimhaltungspflicht und parlamentarischer Kontrolle dürften mindestens zwei der vier designierten Mitglieder der Bund-Länder-Kommission allerdings gewöhnt sein: der frühere Berliner Innensenator Erhart Körting (SPD) und der ehemalige CDU-Innensenator aus Hamburg, Heino Vahldieck. Außerdem sollen der Münchner Anwalt Eckart Müller auf Vorschlag der FDP und Bruno Jost, Ex-Bundesanwalt am Bundesgerichtshof, auf Wunsch der Grünen, der Experten-Kommission angehören.

Eine eigene Ermittlungsbefugnis aber wird dieses Gremium wohl nicht erhalten. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, heißt es. Das hat im Vorfeld insbesondere die SPD-Fraktion verärgert und zeigt: Wohl ganz ohne parteipolitisches Hickhack werden auch diese Ausschüsse und Kommissionen nicht auskommen.

Stand: 08.02.2012 09:55 Uhr

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