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20.11.2008
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Justizia (Foto: picture-alliance/ ZB)
Kabinett beschließt Reform des Zugewinnausgleichs

Scheidungen sollen gerechter werden

Die Bundesregierung will Ungerechtigkeiten bei der Vermögensaufteilung nach einer Scheidung beseitigen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin vor. Heute will das Kabinett die Reform des so genannten Zugewinnausgleichs beschließen. Mit der Reform würden einige "Ungereimtheiten" in den bisherigen Regelungen beseitigt, so Zypries im ARD-Morgenmagazin.

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Rund 200.000 Ehen werden nach Angaben des Justizministeriums jedes Jahr geschieden. Die Neuregelung betrifft nur Ehepaare, die im gesetzlichen Güterstand gelebt haben, das ist laut Ministerium die Mehrzahl. Ist nichts anderes per Ehevertrag geregelt, gilt also die Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung werden dann die im Laufe der Ehe angesammelten Vermögenswerte per Ausgleichszahlung je zur Hälfte auf beide Partner verteilt.

Kassensturz bei Scheidungsantrag

Laut Zypries ist es derzeit so, dass bei Eingang des Scheidungsantrags lediglich festgestellt wird, dass es einen Zugewinnausgleich geben muss. Allerdings hätten die Noch-Gatten bis zur rechtskräftigen Scheidung per Urteil die Möglichkeit, Geld "in Sicherheit" zu bringen. Das soll nun mit der Regelung erschwert werden: "Wenn der Scheidungsantrag eingeht, wird Kassensturz gemacht", so die Ministerin.

Vorläufiger Rechtsschutz

Zudem können Ehepartner künftig im Scheidungsverfahren bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass der andere gemeinsam erworbene Vermögenswerte zur Seite schaffen will. Zusätzlich sollen Scheidungswillige bei Vermögensauskünften ihrer Ex-Partner Belege einfordern können. Insbesondere bei Selbstständigen sei die Frage, was der Partner eigentlich verdiene, "immer wieder ein extremer Streitpunkt", so Zypries.

Schulden werden angerechnet

Des weiteren fließen Schulden, die einer der Partner in die Ehe mitgebracht hat, künftig mit in die Berechnung des Zugewinns ein. Nach aktuellem Recht spielen solche Altlasten - im Juristendeutsch "negatives Anfangsvermögen" - keine Rolle. Das heißt, wer als Ehegatte die Schulden seines Partners mit tilgt und gleichzeitig Vermögen ansammelt, wird quasi doppelt bestraft, da er neben der Schuldentilgung nun auch noch die Hälfte des Zugewinns abgeben muss. Damit soll nun Schluss sein.

Die Gesetzesreform nütze insgesamt wohl "eher den Frauen", sagte Zypries, weil sie häufiger die wirtschaftlich Schwächeren seien. Das fertige Gesetz soll zum 1. September 2009 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Stand: 20.08.2008 01:29 Uhr
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